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Bilder und Finanzamt

********1985 Mann
505 Beiträge
Themenersteller 
Bilder und Finanzamt
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich hoffe es sehr. *g*
Ich möchte Bilder von mir verkaufen und informiere mich jetzt über ein Künstlergewerbe bzw. als Freiberuflicher mich anzumelden.
Das ist aber ein riesen Thema und ich möchte alles richtig machen.
Nicht, dass ich dem Finanzamt, durch meinen Fehler, zuviel Geld abgeben muss.

Kennt sich jemand aus, wie so eine Anmeldung abläuft, welche Schritte ich alles machen muss?

Danke für eure Unterstützung.

Gruß,
Christian
Sommer 2020
*******utch Mann
1.753 Beiträge
Anmeldung
Als Freiberuflich muss Du dich nirgendwo anmelden.
Du gibst einfach deine Einkünfte bei deiner Steuererklärung mit an.
Optimalerweise führst Du eine kleine GuV (relativ einfach mit Excel) und reichst die einfach mit ein.
Allerdings darfst Du keine Auftragsarbeiten durchführen, denn dann benötigst Du einen Gewerbeschein.
***oe Paar
541 Beiträge
Klingt nach Kleingewerbe
Frag mich jetzt nicht nach genauen Zahlen, wann Du wieviel Steuern zahlen musst.
Prinzipiell aber kannst Du z.B. ein nebenberufliches Gewerbe (wovon ich bei Dir ausgehe) selbst als Arbeitsloser anmelden. Die Abrechnung läuft dann über Deine Steuernummer, die Dir zeitlebens aufgepflanzt ist. Sollte Dein daraus erzieltes Einkommen eine bestimmte Marke überschreiten, so wirst Du umsatzsteuerpflichtig, was Du in den Rechnungen berücksichtigen solltest. Hinzu kommt als „Kunstschaffender“ ggf. die Künstler- und Sozialabgabe, die der Auftraggeber ggf. zu zahlen hat.

Formal musst Du einfach zur Stadt eiern und das Dir dort übergebene Formular ausfüllen. Kostet ein paar Euro zehn und fertig ist die Legalität.
Sommer 2020
*******utch Mann
1.753 Beiträge
@SMgoe
Gewerbe wir nur benötigt wenn man Auftragsarbeiten macht.
Dazu gehört dann auch eine Mitgliedschaft in der HWK und eine Meldung an das Finanzamt.
Man kann dann entscheiden ob man für die Umsatzsteuer votiert oder nicht (Kleingewerbe).

Wenn ich irgendwelche Bilder, die ich mal gefertigt habe (Landschaftsaufnahmen, Nachtaufnahmen, etc.) bin ich Freiberufler und muss es nirgendwo anmelden.
Lediglich die Einkünfte müssen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
***oe Paar
541 Beiträge
Das stimmt, aber …
… deshalb schreibe ich bewusst „kannst“, nicht „musst“ … Fotografen machen nämlich i.d.R. Auftragsarbeiten, z.B. auf Hochzeiten, Portraits pipapo … alternativ kann man seine Motive natürlich auf fotolia etc. anbieten, was — streng genommen — auch eine Art Auftragsarbeit ist.

In nahezu jeder größeren Stadt gibt es Leute, die sich in puncto Existenzgründung mit dem Thema besser auskennen als ich. Ich machs hauptberuflich (nein, keine Steuern, keine anwaltliche Tätigkeit), daher ist diese Neben-Nische nicht mein Steckenpferd.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
***oe:
Hinzu kommt als „Kunstschaffender“ ggf. die Künstler- und Sozialabgabe, die der Auftraggeber ggf. zu zahlen hat.

Das verstehe ich jetzt nicht. Hat der "Künstler" auch einen Auftragsgeber? Oder heißt "Auftrag" zwangsläufig Kleingewerbe?

Meine Gedanken dazu: Wenn ich zu einem Maler oder Bildhauer gehe und ein Portrait/ eine Büste von mit haben will, gebe ich ein Kunstwerk in Auftrag. Was ist es, wenn ich ein Foto von mir möchte? Ist das jetzt Kunst oder Handwerk? Technisch ist der Unterschied: Tintenstrahldruck auf Fotopapier zu Ölfarbe auf Leinwand.

Ich meine jetzt nicht das maschinenlesbare, biometrische Passbild, sondern ein Portraitfoto.
***oe Paar
541 Beiträge
Künstlersozialkassen-Beitrag
Dazu muss man sich mit der Künstlersozialabgabe auseinandersetzen. Diese wird von UNTERNEHMEN (also nicht Privatpersonen) getragen. Eine Art umlagefinanzierter Beitrag.

Hier mal geklaut: „Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). 

Seit dem Inkrafttreten des KSVG ist praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter eine Sozialabgabe zu zahlen …“ usw. usf.

Das kommt wohl in etwa auch der Gema gleich. Aber ich bin da wirklich kein Profi.
Letztlich entscheidet wohl, was und wie die Rechnung formuliert ist, ob ein Künstlersozialkassen-Beitrag (KSK) erforderlich ist oder nicht.

Wikipedia und google wissen da noch viel mehr. Ich zahl nur Steuern *zwinker*
*********d_74 Mann
480 Beiträge
Oh je...
.... viele Halbwahrheiten. Suche dir einen Steuerberater. Der sagt es dir konkret.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wikipedia sagt zur Künstlersozialversicherung:
Nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind ausgenommen.

Damit können wir das Thema Künstlersozialversicherung wohl weglassen, da - so nehme ich ab - der TE nicht von den Fotoverkäufen als Haupterwerb leben will.

**********er025:
viele Halbwahrheiten. Suche dir einen Steuerberater.
Im Prinzip ja, wenn es um richtiges Geld geht (hauptberuflich davon leben), braucht man echtes Know-How. Aber bei ein paar Hundert € Umsatz im Jahr fände ich das mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Erinnerungen an den Sommer.
***ck Mann
233 Beiträge
Hey, das ist einfacher als alle hier schreiben.
1. Geh zur Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung und melde ein Gewerbe an. Ist ein Baltt DIN A 4 und kostet etwa 30-50 Euro

2. Nach ein paar Tagen kommt ein Schreib vom Finanzamt. Daran gibst du an, dass du ein Kleingewerbe unter 19.000 EUR Einnahmen im Jahr hast und erhebst in deinen Rechnung damit auch keine Mehrwertsteuer

3. Dann kommt die Gewerbeaufsicht mit einem 10seitigen Fragebogen, in dem u.a. gefragt wird, ob du getrennte Toiletten für deine Mitarbeiter hast. Dort einfach fast alles durchstreichen und zurücksenden

4. Dann meldet sich die Kammer wegen der Zwangsmitgliedschaft. Da die Gebühren vom Umsatz abhängig sind, zahlst du: nichts, bekommst aber monatlich eine Zeitschrift, die du gleich in die Tonne wirfst.

5. Am Jahresende schreibst du in der Steuererklärung, was du alles zum fotografieren kaufen musstest und was du eingenommen hast. Da dies in den ersten Jahren bestimmt negativ ist, bekommst du Steuern zurück. Ja, besonders der letzte Schritt ist lukrativ.
Also wenn gewerbliche Verkäufe getätigt werden, die über einen privaten Rahmen hinausgehen dann würde ich eine Anmeldung als Freiberufler schon empfehlen. Anmelden kann man sich schnell und einfach auf dem Gewerbeamt.

ACHTUNG: Wer sich dort "Fotograf" nennt wird automatisch in die Stände aufgenommen und muss sich zwangsversichern. Ich würde da eher als Titel "Werbeagentur" vorschlagen.

Eine G+V Rechnung ist nicht wirklich kompliziert.
Sommer 2020
*******utch Mann
1.753 Beiträge
Hier wird einiges durcheinander geworfen.

1. Wenn ich Auftragsarbeiten mache, bin ich Handwerker und muss ein Gewerbe anmelden.

2. Als Freiberufler (wie z. B. auch Rechtsanwälte, Journalisten, Steuerberater, Dozenten, etc.) bin ich freiberuflich tätig und benötige keinen Gewerbeschein. Demzufolge brauch ich mich auch nirgendwo anmelden, sondern erkläre meine Einkünfte/Verluste am Jahresende beim FA.
Allerdings darf ich als Freiberufler keine Auftragsarbeiten (Hochzeiten, Passbilder, etc.) anfertigen, denn dann betreibe ich ein Handwerk (Fotograf) und benötige einen Gewerbeschein.
Wo und für welchen Zweck willst du deine Fotos verkaufen?
*********6471 Paar
434 Beiträge
:)
Wir hatten in unsereem Betrieb letzten Monat eine Sozialprüfung von der Rentenkasse.

Hierbei mußten wir was Unterschreiben wegen der Sozialkasse für Künstler, bzw wenn es um Auftragsarbeiten in dem Bereich ging. Es hat sich seit diesem Jahr was geändert.
(betrfft uns mit unserem Shop )

Lange Rede..........

Infomier dich zum einen beim Rentenversicherer und bei einem "guten" Steuerberater

LG Klaus
Calm before the storm
*********otos Paar
104 Beiträge
Die Geneinden erheben nur eine Gewerbesteuer, wenn für sie Kosten anfallen z.B. für zusätzlich entstandenen Müll.
Unsere Gemeinde hat sofort gesagt, dass als Fotodesigner (wichtige Bezeichnung beim Finanzamt) kein Gewerbeschein nötig ist.

Am besten wirklich einen Steuerberater konsultieren, der wird Dir raten beim Finanzamt Deine Freiberuflichkeit zu melden und mit der Einkommenssteuererklärung wie hier bereits genannt eine Gewinn/Verlust Aufstellung z.B. mit Excel zu erstellen und einzureichen.
Die schauen sich in der Regel das Ganze 3-4 Jahre an, ob im Endeffekt etwas dabei herausspringt und „genehmigen“ bis dahin eine Steuerrückerstattung für den Verlust, sprich die Investitionen.
Dann sollte die Freiberuflichkeit schwarze Zahlen schreiben, ansonsten wird es keine Rückerstattungen mehr geben...
*******_nbg Mann
336 Beiträge
Vorsicht!
Die schauen sich in der Regel das Ganze 3-4 Jahre an, ob im Endeffekt etwas dabei herausspringt und „genehmigen“ bis dahin eine Steuerrückerstattung für den Verlust, sprich die Investitionen.
Dann sollte die Freiberuflichkeit schwarze Zahlen schreiben, ansonsten wird es keine Rückerstattungen mehr geben...

Nicht nur das! Sie werden Dir dann die rückerstatteten Steuern wieder abnehmen!!!
Wer mit seinem Gewerbe nach 4 Jahren keinen Gewinn erzielt, wird vom Finanzamt das Gewerbe aberkannt und die Gewinnabsicht in Frage gestellt. Dann bist Du HobbYist und must Deine Steuervergünstigungen zurück bezahlen.
********1985 Mann
505 Beiträge
Themenersteller 
Wenn ich eine normale Steuererklärung mit meinem Hauptjob mache und den Nebenberuf als Künstler einberechne, muss ich dann nicht die üblichen Abgaben von um die 40% abdrücken?
So wird ja mein normaler Lohn besteuert.
Deswegen hatte ich gedacht, Künstlergewerbe macht am meissten Sinn.
Aber ich finde immer nur wiedersprühe ob Künstler - Gewerbe ist ja ein Gewerbe oder einfach eine Steuernummer um als Freiberufler zu arbeiten.
*****div Frau
7.980 Beiträge
Künstlersozialabgabe
Hat sich nicht letztes Jahr geändert. Hat sich nur geändert, dass sie mittlerweile tatsächlich diese Abgabe massiv einfordern. Nebengewerbliche Künstler werden dadurch nicht erfasst. Hat aber ein nebengewerbliche Fotograf sich seine Webseite z.B. von einem Layouter gestalten lassen und kommt mit den Rechnungen über den jährlichen Freibetrag von 450 Euro für solche Leistungen, zahlt er sehr wohl die Abgabe.

Steuern nicht zahlen ist schön. Nach ein paar Jahren Verlust stellt Finanzamt aber fest, das ist nur Hobby und wird das vorher gesparte Geld für mehrere Jahre einfordern.

Wichtig wirklich beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung zu beantragen und dies auf jeder ausgestellten Rechnung drauf zu schreiben. Umsatzsteuerrecht hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun, d.h. es kann abgelehnt werden, dass es sich um Einkünfte handelt, fehlt der Vermerk auf der ausgestellten Rechnung, fällt die Umsatzsteuer trotzdem an.

Leute, bitte, wer es scheut, zumindest im ersten Jahr einen Steuerberater zu befragen, sollte es bleiben lassen.
Sag mal Fotograf1985.

Liest du eigentlich die Beiträge? Ich hatte dich vorher gefragt, wo du und für was du die Fotos verkaufst und wie hoch dein Ertrag ist?

Hier wird derart viel Bullshit geschrieben, dass einem die Ohren schlackern. Wenn du meine Frage beantwortest, dann bekommst du eine detaillierte Auskunft.

Was hier geschrieben wird hat nichts annähernd mit deinem Anliegen zu tun.

Ich nehme mal an, dass du Hobbyfotograf bist und Fotos über Stock-/Bildagenturen verkaufen willst. Korrekt?
********1985 Mann
505 Beiträge
Themenersteller 
Danke fürn seine Nachricht.
Ja ich bin hobbyfotograf und möchte jetzt meine Bildern verkaufen. Einmal die reine Bilddatei bzw. Das Bildrecht und einmal Fotos auf Leinwände gezogen.
Danke fürn seine Nachricht.
Ja ich bin hobbyfotograf und möchte jetzt meine Bildern verkaufen. Einmal die reine Bilddatei bzw. Das Bildrecht und einmal Fotos auf Leinwände gezogen.

Und was hat Hobbyfotografie und privater Fotoverkauf mit freiberuflicher oder gewerblicher Fotografie oder Künstler zu tun?

Du hast einen Hauptberuf und willst mit deinem Hobby Fotografie und dem Verkauf deiner Fotos nebenher Geld verdienen. Dann mach doch. In der Regel sind das Peanuts und interessiert das Finanzamt nicht die Bohne.

In der Steuererklärung unter "sonstige Einnahmen" angeben und je nach Ertrag fällst du eh in die Liebhaberei.

Solange du das nicht regelmäßig mit hohen Erträgen und mit Gewinnerzielungsabsicht machst und auch keine anderen Einkünfte generierst, dann fällt das auch nicht unter gewerblich.

Was nun regelmäßig/unregelmäßig und hohe Einnahmen betrifft würde ich in der Tat mit einem Steuerberater abklären, wenn es überhaupt notwendig sein sollte. Vielleicht bist du ja der erste Hobbyfotograf, der richtig Kohle mit dem Verkauf seiner Fotos macht.

Viel wichtiger ist es, ob du die exklusiven Rechte zur kommerziellen Nutzung der Fotos hast. Das könnte im negativen Fall nämlich sehr teuer werden. *zwinker*
********1985 Mann
505 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe die Fotos gescjossen, also habe ich die Bildrechte ja auf jedenfall. Geschossen haben ich öffentliche Orte, platze und Denkmäler wie den Landschaftspark duisburg Nord.
Ich habe die Fotos gescjossen, also habe ich die Bildrechte ja auf jedenfall. Geschossen haben ich öffentliche Orte, platze und Denkmäler wie den Landschaftspark duisburg Nord.

Ich kann dir nur einen Tipp geben. Informiere dich vorher genau über das Urheberrecht, vor allem bei Denkmälern, bevor du Fotos verkaufst. *zwinker*
Sommer 2020
*******utch Mann
1.753 Beiträge
Beim LaPaDu und ähnlichen Orten würde ich aufpassen.
Ohne Genehmigung des Besitzers darfst Du die Bilder nicht nutzen.
Nur weil der Ort öffentlich zugänglich ist, dürfen die Bilder auch gewerblich genutzt werden.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
********1985:
Denkmäler wie den Landschaftspark duisburg Nord.

Und schon stehst du mit einem Bein vorm Kadi. Für den Lapadu benötigst du als gewerblicher Fotograf eine Erlaubnis.

Ich habe ein Gewerbe: Brauche ich eine Genehmigung?
Für gewerbliche Projekte ist immer eine Genehmigung erforderlich. Agenturen, Fernsehanstalten, professionelle Fotografen, Firmen, gewerbliche Fotokurse und gewerbliche YouTuber benötigen in jedem Fall eine Genehmigung.

Muss ich für eine Foto- oder Drehgenehmigung bezahlen?
Insbesondere für gewerbliche Projekte ist eine Foto- und Drehgenehmigung kostenpflichtig.
http://www.landschaftspark.de/presse/foto-und-filmlocation

Der Lapadu gehört einer GmbH, der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH. Die gehört zwar der Stadt, hat aber privatrechtlichen Charakter. Wenn du am Lapadu verdienst, darf die GmbH mitverdienen wollen.

Da gab es einen Streit um einen Fotografen, der im Park von Schloss Sanssouci Hochzeitsfotos machen wollte. Der Schlosspark gehört der Stiftung preussischer Kulturbesitz und die sagte Nein. Ging bis vor den Bundesgerichtshof, der Fotograf verlor den Prozess.

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat.
https://www.rechtslupe.de/wi … ien-privater-bauwerke-360977
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