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FETISCH FOTOGRAFIE
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Entfernen von Metadaten kann Urheberrecht verletzen !!!

**AG Paar
5.302 Beiträge
Themenersteller 
Entfernen von Metadaten kann Urheberrecht verletzen !!!
Achtung bei Fotobenutzung: Entfernen von Metadaten kann Urheberrecht verletzen.
Wie ich finde ist der Artikel von eRech24 (.)de sehr Interessant.

https://www.e-recht24.de/new … etadaten-fotos-fotograf.html


Das Oberlandesgericht Köln entschied den Fall (Urteil vom 20.01.2017, Az. 6 U 105/16) und gab dem Fotografen Recht.

Wie ist eure Meinung darüber.
*****cat Mann
778 Beiträge
Prima, ich verfasse gleich mal die Klageschrift gegen die Firma Adobe *tipp*. So ziemlich jede Software von denen entfernt ungefragt einen Großteil der Metadaten.

lg daniel
**AG Paar
5.302 Beiträge
Themenersteller 
Ja das wäre Interessant was da raus kommen würde.
Bin Gespannt wie div. Softwarefirmen jetzt reagieren.
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****cat:
Firma Adobe *tipp*. So ziemlich jede Software von denen entfernt ungefragt einen Großteil der Metadaten.

Seltsam. Ich habe sogar schon mehrfach in meinen Metadaten gefunden "<erstellt mit> Photoshop xxx"
*****cat Mann
778 Beiträge
*********tion:
Seltsam.

Warum findest du das seltsam? Oder was genau findest du daran seltsam?

lg daniel
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Gruppen-Mod 
meine Verwunderung erklärte ich direkt nach diesen Teil meines Beitrags..
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bitte, jetzt schreddert diesen Thread doch nicht, bevor er begonnen hat.

Das hat mit irgendwelcher Adobe-Software nichts zu tun. Zum einen ist dort vermutlich alles durch die AGBs gedeckt, zum zweiten muss ja keiner Adobe-Software verwenden, und zum dritten kann man die automatischen Änderungen – so sie einem nicht gefallen – wieder rückgängig machen.

Der TE hat zu einem Gerichtsurteil verlinkt. Ein Fotograf hatte Bilder an eine Agentur verkauft und diese hat die Bilder weitergegeben, nachdem die Copyright-Informationen des Fotografen entfernt wurde.

Das ist leider tägliche Praxis. Ich erhalte beruflich dauernd Pressemitteilungen, denen Bilder beigefügt sind, aber ohne dass ein Hinweis auf den Fotografen mitgesandt wird. Dieser hat aber als Urheber das Recht, namentlich genannt zu werden (sofern das nicht vertraglich anders geregelt ist).

Ein Fotograf muss seine Bilder aber an seine Kunden geben, und hat danach keine Kontrolle mehr, was damit geschieht. Er muss sich also darauf verlassen können, dass der Kunde/Käufer sich an die Regeln hält. Was die Regeln sind, hat das Gericht nochmal klargestellt.
*****cat Mann
778 Beiträge
meine Verwunderung erklärte ich direkt nach diesen Teil meines Beitrags..

Sorry, mir fehlt da komplett der Kontext. Ich sage es mal so: Ich erkenne nichts seltsames an dem, was du gefunden hast.

lg daniel
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Könnt ihr das nicht per Clubmail klären?
***um Mann
540 Beiträge
Ich denke wenigen ist bewusst, dass in den Bildern Metadaten stehen.

Mache ich ein Bild mit dem iPhone, was steht da drin? Nix über den Autor.
Wenn ich ein Bild fürs Internet optimiere, schmeisse ich auch mal schnell die Metadaten weg, bzw. die Software entfernt sie automatisch.

Ich denke, da muss in den AGBs des Fotografen schon ausdrücklich stehen, das Metadaten im Bild nicht entfernt werden dürfen.

Speichert Adobe sich in Bildern nicht auch die Registierungsnummer des Anwenders? Darf man die auch nicht entfernen?
*****cat Mann
778 Beiträge
*********nackt:
Könnt ihr das nicht per Clubmail klären?

Ehrliche Antwort: Nein. Da hat der JC scheinbar was gegen.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann wende dich an den Support - und warte, bis der Support das Problem gelöst hat.

*danke* *modda*
****rp Mann
170 Beiträge
Metadaten sind neben den EXIF- IPTC-Daten
Ich glaube hier wird gar nicht verstanden, um was es da wirklich geht.

Bei der Aufnahme werden in der Kamera EXIF-Daten mit dem Bild gespeichert. Das sind vorrangig die Aufnahmedaten, wie Belichtung, Blende, Lichtwert. Aber auch, wenn an der Kamera eingestellt, der Name des Fotografen.

Daneben gibt es aber noch weitere Metadaten, z.B, IPTC hier werden nicht von der Kamera, sondern in der Bildverwaltung Jobtitel eingetragen, Ort der Aufnahme, Copyrightstatus etc. Diese Metadaten sind für Bildagenturen wichtig.

Und was ich hier gelesen habe, dass ein Fotograf in seinen AGBs darauf hinweisen muss, dass auch die Metadaten nicht verändert werden dürfen, ist ja absoluter Blödsinn. Ein Bild an dem ich keine Rechte habe, darf ich:

1. nicht bearbeiten
2. nicht wiederverwenden

Das ist so etwas von klar.

Das Thema ist kein neues: https://www.rechtambild.de/2 … htspflichten-der-bildnutzer/

Und sehr vielschichtig, deshalb würde es mich freuen, wenn hier eine echte Diskussion um das eigentliche Thema entsteht und nicht so ein Getrolle.
EXIF Daten in LR
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe mir nochmal den vom TE genannten Link angesehen. Da geht es bei dem zitierten Urteil um das Urheberrechtgesetz, §95c. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95c.html

*******UrhG:
Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist …

Die Metadaten zum Fotografen: Name, Adresse, Homepage wurden vom Gericht als solche angebrachten Informationen gewertet. Wie das mit Metadaten aussieht, die nicht mit Urheber-Informationen zu tun haben wie Kameramodell, Aufnahmezeit, Belichtungszeit, Blende oder GPS-Daten, ist vom Gericht nicht festgelegt worden.

Zudem schreiben - angefangen von der Kamera selbst - alle möglichen Programme ihre Footprints und Anderes in die Metadaten (der Farbraum wird erst im RAW-Konverter festgelegt, die Bildgröße beim Export, beides sind Metadateninfos. Auch das Datum der letzten Änderung kommt von der Software).

****rp:
Ein Bild an dem ich keine Rechte habe

Ein Bild, an dem ich keine Rechte habe, wäre geklaut. In der Regel habe ich Rechte am Bild, aber welche? Wir bekommen z.B. öfters Fotos als Anhang zu Pressemittteilungen, oder es werden Stock-Fotos gekauft, um Artikel oder Anzeigen zu illustrieren. Die werden nach allen Regeln der Kunst manipuliert:
  • Bildgröße verändert,
  • auf der Rastermaß von Zeitschrift, Website oder Newsletter beschnitten,
  • Farbmodell verändert (CMYK für den Druck, RGB für Newsletter und Homepage),
  • evtl. Luminanz angepasst.
All das ist erlaubt - davon gehe ich jetzt mal aus - nur eben das Entfernen urheberrechtlich relevanten Daten nicht.

Aber selbst das muss irgendwie möglich sein. Ich habe noch nie einen Reklamezettel gesehen auf dem steht "dieser Käse wurde fotografiert von Fotostudio Müller-Meier & Co." Namensnennung der Fotografen all der leckeren Kalorienbomben? Nix-is. Auch der Joy entfernt alle Metadaten der hochgeladenen Bilder, einschließlich der urheberrechtlich relevanten Infos. Oder bewegt sich der Joy hier in der Illegalität?
****rp Mann
170 Beiträge
*********nackt:
All das ist erlaubt - davon gehe ich jetzt mal aus
hum, da kommt nun wieder das berühmte kommt darauf an.

Fangen wir mal damit an, Du bekommst ein Bild im Rahmen einer Pressermitteilung. Dann ist der alleinige Zweck eben diese Pressemitteilung. Die Verwendung für etwas anderes ist ausgeschlossen.

Ein Bild, für das ich die Veröffentlichungs-, Nutzungsrechte gekauft habe kann ich verändern. Nicht unbedingt! Da gilt es den Vertrag, die AGBs zu lesen.

Nicht zuletzt kann schon ein Model im Modelrelase die Bearbeitung eingeschränkt haben.

Wer wissen möchte, was z.B. mit Stockbildern von Adobe erlaubt ist, kann das hier nachlesen. http://www.adobe.com/content … erms-de_DE-20170501_2200.pdf
In der PDF auch der Hinweis auf das Verbot des Entfernens von Urheberrechtskennzeichnungen und die müssen kein Wasserzeichen sein, sondern können auch in den Metadaten enthalten sein.

Um auf die o.g. Einschränkung zurück zukommen, ich darf ein Model nicht in einem schlechten Licht durch die Bearbeitung da stehen lassen.
*****cat Mann
778 Beiträge
****rp:
Und was ich hier gelesen habe, dass ein Fotograf in seinen AGBs darauf hinweisen muss, dass auch die Metadaten nicht verändert werden dürfen, ist ja absoluter Blödsinn.
****rp:
Ein Bild, für das ich die Veröffentlichungs-, Nutzungsrechte gekauft habe kann ich verändern. Nicht unbedingt! Da gilt es den Vertrag, die AGBs zu lesen.

Magst du dich noch festlegen? *liebguck*

lg daniel
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
****rp:
In der PDF auch der Hinweis auf das Verbot des Entfernens von Urheberrechtskennzeichnungen und … können auch in den Metadaten enthalten sein.

Das ist genau das, was das Gericht festgestellt hat. Wenn es nicht ausdrücklich per Vertrag erlaubt ist: Finger weg von Metadaten, die mit dem Urheberrechtsgesetz in Verbindung stehen.

****rp:
Nicht zuletzt kann schon ein Model im Modelrelase die Bearbeitung eingeschränkt haben.

Möglich wäre es, wenn das Model auf Hautunreinheiten steht. Aber das ist hier nicht relevant. Auch nicht die Frage, was ich mit den Bildern machen darf. Hier im Thread geht es darum, was mit den Metadaten - den Metadaten, die nicht vom UrHG betroffen sind - geschehen darf.

Darf ich z.B. GPS-Daten löschen? Darf ich das Aufnahmedatum löschen? Und wer darf was an Metadaten dazu setzen? Ein Teil der Pressefotos werden noch im CMYK-Format versandt (alter Schule, kommt noch aus der Zeit, als man sich aus gedruckten Zeitungen informiert hat). Die müssen für das Web in sRGB umgewandlet werden - und schon werden die Metadaten verändert.
***um Mann
540 Beiträge
Hab ich auch nicht verstanden, warum "Who_rp" mir da mit dem Hinweis auf die AGBs widersprochen hat.

Das ist ein schwieriges Thema, und da streiten sich genug Anwälte drum, was Recht ist und was nicht.
Es ist müßig hier zu diskutieren.
***um Mann
540 Beiträge
sinnlich_nackt
Auch der Joy entfernt alle Metadaten der hochgeladenen Bilder, einschließlich der urheberrechtlich relevanten Infos. Oder bewegt sich der Joy hier in der Illegalität?

Konnte ich so nicht erkennen, dass Joy sie entfernt. Wenn ich mein Bild vom Joy-Server wieder downloade, stehen die Daten noch drin. (zumindest habe ich es für den Bereich erotische Kunst kontrolliert)

Gruß
Peter
****rp Mann
170 Beiträge
*****cat:
Magst du dich noch festlegen?

Nun Tabbycat, was willst Du von mir? Oder andersherum, geht es Dir darum mir ans Bein zu pissen?

Also Du nimmst 2 Zitate aus zwei Beiträgen, man könnte auch sagen, Du reist Sie aus dem Kontext, um mich zu widerlegen. Und um sie dann vom Kontext befreit hintereinander zustellen, damit es wie ein Widerspruch aussieht.

Die zweite Stelle die Du zitierst, steht in dem Kontext, dass ein Stockbild gekauft wurde. Bevor ich es abändre, so schreibe ich, gilt es die AGB zu lesen, um zu klären, was durch diese AGB erlaubt ist. Das bezog sich auf auf das von sinnlich_nackt Geschriebene.

Das hat mit der von Dir zuvor zitierten Stelle, bei der es um den expliziten Hinweis auf das Verändern der Metadaten ging weniger zu tun. Ausser das in beiden von Dir zitierten Stellen das Wort AGB vorkam.

Auf was soll ich mich festlegen? Das vor dem Verändern einer Datei die Vertragsbedingungen bzw. die AGB zu lesen sind oder, dass ein Fotograf meiner Meinung nach nicht explizit in seinen AGBs, wenn die Veränderung untersagt ist, auch die Veränderung der Metadaten untersagen muss?

Wenn Du mir den Widerspruch erklären kannst…

Aber ich spar Dir gern die Mühe, ich lege mich auf beide Aussagen fest. Denn für mich stehen sie nicht im Widerspruch.

Ach ja und solche Forenbeiträge sind für mich Getrolle, in der Sache nix beitragen. Hauptsache mitgeschrieben und versucht zu polarisieren. Da nützt auch ein *liebguck* oder lg was - ich persönlich finde es einfach frech und an einer vernünftigen Auseinandersetzung in einem Forum vorbei. Sorry, aber mich macht so ein Verhalten *gr*.
****rp Mann
170 Beiträge
***um:
Hab ich auch nicht verstanden, warum "Who_rp" mir da mit dem Hinweis auf die AGBs widersprochen hat.

Peter (penum), ich habe der Notwendigkeit des expliziten Hinweises widersprochen.

AGBs sollen so viel wie möglich abdecken. Aber Urheberhinweise darf ich nicht entfernen. Jetzt kann ich mich auf den Standpunkt stellen, alles was nicht explizit verboten ist, ist dann erlaubt. Und das suggeriete meiner Meinung nach Deine Aussage, dass man es explizit erwähnen muss. Man kann und das wäre auch gut.

Es ging also um das Muss. Adobe erwähnt z.B. in seinen AGBs explizit, dass mit den Bilder auf denen Personen abgebildet sind das Werben für Parteien und Escortservices untersagt ist. Jetzt müssten die dann doch auch, damit das klar ist genauso in ihren AGBs schreiben, dass die Werbung für einen Swingerclub untersagt ist. Dann kommt der Club und sagt, aber wir sind ja ein Pärchenclub, Saunaclub, Freizeitclub für Hedonisten… all das müsste ja dann nach jedem evtl. Urteil hinzugefügt werden.

Und entscheidend sind auch nicht die AGBs, die auch nicht unbedingt jeder hat, sonder das Urheberrecht in dem Fall der Metadaten mit dem Hinweis auf dem Bildurheber.

Ich hoffe, ich habe es nun besser zum Ausdruck gebracht.
*****cat Mann
778 Beiträge
****rp:
Nun Tabbycat, was willst Du von mir? Oder andersherum, geht es Dir darum mir ans Bein zu pissen?

Schaffst du es zu argumentieren, ohne deinerseits ständig anderen ans Bein zu pissen? Würde der Diskussionskultur ungemein weiter helfen. Ich lese nämlich immer nur Anmaßendes von dir. Echt schade.

Weshalb der Widerspruch in deinen Aussagen offenkundig wurde ist doch klar. Du hast die ganz allgemeine These ganz allgemein angegriffen, dass Änderungen im Bild per AGB untersagt werden sollten, wenn man sie ausschließen will. Und dann gilt deine Aussage doch nicht so allgemein. Weil sie gilt nicht so sehr für Vertragspartner. Ei wie schlau, denn Geschäftsbedingungen regeln ja typischerweise die Rechte von Raubkopierern - und nur selten die zwischen Menschen mit Geschäftsbeziehungen.

Anders herum wird doch ein Schuh daraus. Man kann ja auch einfach mal zugeben, dass man mit der Titulierung "absoluter Blödsinn" nicht nur selbst trollt und polarisiert, sondern schlicht und ergreifend daneben gelegen hat. Du bist der mit den Kraftausdrücken, du bist frech, du torpedierst die vernünftige Auseinandersetzung. Ich würde an deiner Stelle mal drei Gänge runter schalten und nicht in Bierlaune hier herum pöbeln.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich möchte mal mich selbst zitieren:

Könnt ihr das nicht per Clubmail klären?

Persönliche Auseinandersetzungen bitte nicht hier im Forum. Wenn ihr etwas direkt miteinander klären müsst, schreibt Clubmails.

Ausdrücke wie "ans Bein pissen", "hier herum pöbeln" oder "absoluter Blödsinn" sind nicht gerade Ausdruck der Nettiquette, die der Joy für die Foren fordert.

Das ist der letzte Aufruf, sachlich zu ergumentieren. Weitere unsachliche, persönliche Beiträge werden gelöscht.


*zumthema*

Ich habe einen Kommentar eines Richters gefunden (anscheidend Mitglied des OLGs Düsseldorf), der den Standpunkt einnimmt, dass das Urheberrecht abdingbar ist, aber nicht im Rahmen von einseitig formulierten AGBs, sondern nur in direkten Verträgen.

Ein Beispiel: Das Fotostudio Müller-Meier & Co. hat eine Mitarbeiterin Sieglinde Schmidt-Schulze. Was ist mit den Fotos, die sie im Rahmen ihrer Arbeit erstellt. Wer hat das Urheberrecht? Schmidt-Schulze oder Müller-Meier & Co.? Ich verstehe den Kommentar so, dass so was im Arbeitsvertrag geregelt werde könnte. Das ist wichtig, denn was passiert, wenn Schmidt-Schulze zu einem anderen Fotostudio geht? Darf Müller-Meier & Co., die von ihr gemachten Fotos dann noch verwenden, z.B. wenn ein Kunde weitere Abzüge seiner Hochzeit möchte?
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